Anmeldung
Verfahren und Fristen
Kinder können ganzjährig angemeldet und aufgenommen werden, sofern freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Vorrangig sind die Online-Anmeldeportale der jeweiligen Gemeinden oder Städte zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass hierfür gesonderte Anmeldefristen gelten können.
Sofern kein Online-Portal vorhanden ist oder genutzt werden kann, haben Eltern alternativ die Möglichkeit, sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei der jeweiligen Einrichtung oder in der Verwaltung zu melden. Gerne stellen wir Ihnen alle erforderlichen Informationsunterlagen und Anmeldebögen zur Verfügung.
Eltern, die unsere Einrichtung kennenlernen möchten, können telefonisch einen Besichtigungstermin mit der Einrichtungsleitung vereinbaren.
Die Platzvergabe erfolgt nach den Vorgaben und Kriterien der zuständigen Kommune. Kann einem angemeldeten Kind kein Platz angeboten werden, wird es auf eine Warteliste aufgenommen.
Bitte beachten Sie:
Die Anzahl der belegbaren Plätze in einer Krippengruppe kann je nach Alter der aufgenommenen Kinder variieren. So kann eine Gruppe mit maximal 15 Plätzen zeitweise nur mit 12 Kindern belegt sein. Jüngere Kinder benötigen mehr Zuwendung und einen höheren Personalschlüssel. Das Verhältnis von Kindern zu Fachkräften wird daher stets altersgerecht angepasst.
Unsere Aufnahmekriterien
Die Betreuungsplätze dienen in erster Linie der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit.
Folgende Kriterien finden Berücksichtigung:
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berufstätige Ein-Eltern-Kind-Familien
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berufstätige Eltern
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Studierende
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soziale Indikationen
Unsere Einrichtungen sind teilweise regional, teilweise überregional nutzbar. Das bedeutet, dass sowohl Familien aus der unmittelbaren Umgebung als auch Eltern, die auf dem Weg zur Arbeit an der Einrichtung vorbeikommen, unser Betreuungsangebot nutzen können.
Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Einrichtung oder in der Verwaltung, inwieweit der Wohnort (gemeldeter Erstwohnsitz) für die Aufnahme relevant ist. Hier gelten unterschiedliche kommunale Vereinbarungen, die zu berücksichtigen sind.
Nationalitäten der Kinder
In unseren Einrichtungen sind Kinder aller Nationalitäten herzlich willkommen.
Die Vielfalt von Kulturen, Religionen und Gebräuchen verstehen wir als große Bereicherung für unseren pädagogischen Alltag.
Das Aufnahmegespräch
Das Aufnahmegespräch dient der ersten Kontaktaufnahme und dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen der Austausch von Informationen über die jeweilige Kita, ihre Konzeption sowie die individuellen Bedürfnisse des Kindes.
Gleichzeitig entsteht hierbei der erste Kontakt zwischen Betreuungspersonal und Kind, was einen wichtigen Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit legt.
Die Beiträge
Die Betreuungsbeiträge richten sich nach den kommunalen sozialen Staffelungen und sind einkommensabhängig.
Beitragsfrei sind alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr.
Eine Gebührenübernahme kann beim Jugendamt der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Zudem sind Betreuungskosten steuerlich absetzbar.
Leistungen aus dem Programm „Bildung und Teilhabe“ (z. B. Mittagsverpflegung, Ausflüge, Waldangebote oder Kursangebote) können bei Bedarf von den Eltern beantragt werden.
Zusätzlich werden Nebenkosten für Pflege-, Spiel- und Bastelmaterial sowie für die Mittagsverpflegung erhoben. Über die jeweils aktuellen Kosten informiert Sie die Einrichtung oder die Verwaltung gerne.
Die Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe
Die Eingewöhnungszeit ermöglicht Eltern einen umfassenden Einblick in unseren Tagesablauf und unsere pädagogische Arbeit. Kinder und Eltern lernen die Gruppe, die Fachkräfte und den Alltag Schritt für Schritt kennen – eine wichtige Grundlage für den Aufbau von Vertrauen und Sicherheit.
Gemeinsam mit den Eltern wird das Fundament für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bezugspersonen und Familie gelegt. Die Eingewöhnung gestalten wir nach dem Berliner Modell.
Spätestens am ersten Tag der Eingewöhnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
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ärztliches Attest „frei von ansteckenden Krankheiten“ (nicht älter als fünf Tage)
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Einverständniserklärung zu abholberechtigten Personen
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Impfpass und U-Heft (Masern-Impfpflicht seit 2020)
Die Eingewöhnungstermine für die ersten zwei Wochen werden gemeinsam festgelegt. Die Eingewöhnungszeit dauert in der Regel bis zu vier Wochen, kann jedoch je nach Kind kürzer oder länger ausfallen. Ein kontinuierlicher Ablauf ohne längere Unterbrechungen erleichtert den Prozess.
Bitte planen Sie vor Ihrem Arbeitsbeginn ausreichend Zeit, Ruhe und Geduld für die Eingewöhnung ein. In den ersten zwei Wochen begleiten Sie Ihr Kind regelmäßig in der Einrichtung.