Firmen-Kita-Plätze

Informationen für Unternehmen

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Firmen-Kita-Plätze anbieten möchten, können sich gerne an uns wenden. Wir bieten flexible Betreuungslösungen, die auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sind.

Mit Firmen-Kita-Plätzen unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies führt zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung.

Wir weisen darauf hin, dass die Verfügbarkeit von Plätzen je nach Alter der Kinder variieren kann. Jüngere Kinder benötigen mehr Betreuung, daher achten wir auf ein altersgerechtes Verhältnis von Kindern und Personal.

Vorteile für Ihr Unternehmen:

Die Betreuungsplätze stehen in erster Linie zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie- und Erwerbsarbeit zur Verfügung.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit
  • Verbesserte Mitarbeiterbindung
  • Reduzierung von Fehlzeiten
  • Attraktiver Standortvorteil

Unsere Einrichtungen sind regional und überregional nutzbar. Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen Einrichtung oder Verwaltung, wie eine Aufnahme mit dem Wohnortsbezug zusammenhängt. Hier haben wir unterschiedliche kommunale Vereinbarungen zu berücksichtigen.

Nationalitäten der Kinder

In der Einrichtung sind alle Kinder verschiedenster Nationalitäten willkommen. Vielfältigkeit in Kulturen, Religionen und Gebräuchen sehen wir als Bereicherung.

Das Aufnahmegespräch

Zur ersten Kontaktaufnahme dient das Aufnahmegespräch. Hierbei geht es vorwiegend um das gegenseitige Kennenlernen und die Bedarfsermittlung Ihres Unternehmens. Wir informieren Sie über unser Konzept und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit.

Die Beiträge

Die Betreuungsbeiträge der Eltern richten sich nach den ortsüblichen kommunalen sozialen Staffelungen nach Einkommen der Eltern. Gerne informieren wir Sie über individuelle Modelle für Ihr Unternehmen.

Die laufenden steuerlich absetzbaren Kosten für Unternehmen für einen eigenen Belegplatz richten sich nach ermittelten kommunalen Betriebskostenfördersätzen

Eine Gebührenübernahme für Eltern kann beim Jugendamt der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden. Die Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Eine Übernahme über „Bildung und Teilhabe“ ist von den Eltern im Bedarfsfall zu beantragen.

Nebenkosten für Pflege,- Spiel,- und Bastelgeld, sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung werden zusätzlich erhoben. Die jeweilige Einrichtung oder die Verwaltung informiert über die aktuellen Kosten.