Anmeldung

Ansprechpartner Verwaltung:

Brigitte Teipen, Tel.: 04491 - 78 77 23

verwaltung@kinderkrippe-friesoythe.de

 

Verfahren und Fristen

Kinder können während des gesamten Jahres angemeldet und aufgenommen werden, sofern freie Kapazitäten  vorhanden sind.
Online-Anmeldeportale der Gemeinden und Städte sind vorrangig zu nutzen. Hier sind die Anmeldefristen gesondert zu betrachten. Außerhalb der Möglichkeit ein Anmeldeportal online zu nutzen, oder es gibt keines für die entsprechende Einrichtung, können sich Eltern auch persönlich, telefonisch oder per E-Mail die Informationsunterlagen u.a. den Anmeldebogen abholen oder diesen anfordern.

Wer sich die Einrichtung anschauen möchte, kann telefonisch einen Termin mit der Einrichtungsleitung vereinbaren. Die Platzvergabe erfolgt durch die vorgegebenen Kriterien der beteiligten Kommune. Alle angemeldeten Kinder, denen kein Platz angeboten werden kann, kommen auf eine Warteliste.

Wir weisen darauf hin, dass die freie Platzangabe in den Krippengruppen je nach Alter der aufgenommenen Kinder variieren kann. So kann eine Gruppe mit 15 Krippenplätzen auch zeitweilig nur bis 12 Plätze belegt werden. Jüngere Kinder brauchen mehr Zuwendung, mehr Personal, daher wird darauf geachtet, dass das Verhältnis Kinder und Personal immer altersbedingt abgestimmt wird.

Unsere Aufnahmekriterien:

Die Betreuungsplätze stehen in erster Linie zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie- und Erwerbsarbeit zur Verfügung.

Folgende Kriterien werden zugrunde gelegt:

  • berufstätige Ein-Eltern-Kind-Familie
  • berufstätige Eltern
  • Studierende
  • soziale Indikation

Eine Gebührenübernahme kann beim Jugendamt der jeweils zuständigen Gemeinde beantragt werden. Betreuungskosten sind steuerlich absetzbar. Eine Übernahme über „Bildung und Teilhabe“ für z.B. die Mittagsverpflegung, Ausflüge, Waldangebote, Kursangebote oder anderen Leistungen aus dem Leistungskatalog ist von den Eltern im Bedarfsfall zu beantragen.

Die Einrichtungen sind teilweise regional und überregional nutzbar, d. h. Familien die in unmittelbarer Nähe wohnen, können das Betreuungsangebot nutzen, aber auch Eltern, die auf dem Weg zur Arbeit an der Einrichtung vorbei kommen. Bitte informieren Sie sich in der jeweiligen Einrichtung oder Verwaltung wie ausschlaggebend eine Aufnahme mit dem Wohnortsbezug (gemeldeter Erstwohnsitz) zusammenhängt. Hier haben wir unterschiedliche kommunale Vereinbarungen zu berücksichtigen.

Nationalitäten der Kinder

In der Einrichtung sind alle Kinder verschiedenster Nationalitäten willkommen. Vielfältigkeit in Kulturen, Religionen und Gebräuchen sehen wir als Bereicherung.

Das Aufnahmegespräch

Zur ersten Kontaktaufnahme dient das Aufnahmegespräch. Hierbei geht es vorwiegend um das gegenseitige Kennen lernen. Diese erste Phase der Begegnung kennzeichnet der Austausch von Informationen über die jeweilige Kita und deren Konzept. Hier entsteht auch der erste Kontakt des Betreuungspersonals mit dem zu betreuenden Kind.

Die Beiträge

Die Betreuungsbeiträge in den Kita-Einrichtungen richten sich nach den ortsüblichen kommunalen sozialen Staffelungen nach Einkommen der Eltern.

Nebenkosten für Pflege,- Spiel,- und Bastelgeld, sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung werden zusätzlich erhoben. Die jeweilige Einrichtung oder die Verwaltung informiert über die aktuellen Kosten.

Die Eingewöhnungszeit in der Kinderkrippe

Während der Eingewöhnungszeit (nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell) erhalten die Eltern dann Einblick in unseren Tagesablauf und unsere Konzeption. Sie lernen – ebenso wie ihr Kind - die Krippenkinder näher kennen, was wiederum auch den Eltern die Möglichkeit bietet, Vertrauen aufzubauen. Der Alltag der „Kindergruppe“ wird transparent gemacht, wodurch wir den Eltern die nötige Sicherheit geben, uns ihr Kind anzuvertrauen.

Mit der Eingewöhnungszeit wird das Fundament für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Bezugsperson aufgebaut und gefestigt. Folgende Formulare sind spätestens am ersten Tag der Eingewöhnung vorzulegen:

  • ärztliches Attest „frei von ansteckenden Krankheiten“ – nicht älter als fünf Tage

  • Einverständniserklärung über abholberechtigte Personen (im Anmeldeformular verankert)

  • Impfbuch und U-Heft (Masern-Impfflicht seit 2020)

  • Mit den Eltern werden die Eingewöhnungstermine für die nächsten zwei Wochen festgelegt

Die Eingewöhnungszeit umfasst einen bestimmten Zeitraum (ca. bis zu 4 Wochen), kann aber je nach Kind länger oder kürzer sein. Ein kontinuierlicher Ablauf erleichtert das Eingewöhnen. Die Pausen zwischen den Besuchen sollten nicht zu lang sein oder von Urlaub unterbrochen werden. Wir gestalten die Eingewöhnungszeit nach dem Berliner Modell.

Bitte planen Sie vor Ihrem Arbeitsbeginn genug Zeit, Ruhe und Geduld für die Eingewöhnung ein.  (Zwei Wochen besuchen Sie mit Ihrem Kind die Einrichtung)