Öffentlichkeitsarbeit u. Verein

Öffentlichkeitsarbeit

Durch Öffentlichkeitsarbeit machen wir unser Unternehmen transparent.

Dies schafft Verständnis für unsere pädagogische Arbeit

und deren Zielsetzung und weckt andererseits die Bereitschaft zur aktiven Unterstützung.

 

Unsere Öffentlichkeitsarbeit besteht u. a. aus:

- e-mail: verwaltung@kinderkrippe-friesoythe.de

- homepage: www.kinderkrippe-friesoythe.de / www.kinderkrippe-badzwischenahn.de

- offener, freundlicher Umgang miteinander

- ansprechende Raumgestaltung

- gepflegtes Außengelände

- schwarzes Brett

- der Elternpost dem Weidenblättchen

- Veranstaltungen/ Aktionen

- Tag der offenen Tür

- Sommerfest

- St. Martinsumzug

- „Der Nikolaus liest vor“

- Treffen von Bezirks- und Ortsausschüssen

 

Verein

Der Verein Freunde und Förderer der Kinderkrippe Weidenkörbchen e.V. unterstützt in der Veranstaltungsorganisation sowie in beratender Funktion die Einrichtung in Ofen und die Großtagespflege in Friesoythe.

Neue Vorschläge werden besprochen und nach Möglichkeit durchgeführt.

 

Vorstand Verein:

 

·   Vorsitz:1-3 Jährig im Wechsel aus der Elternreihe, ab 2011:                        Jens Galinowski           

·   stellvertr. Vorsitz: 1-3 Jährig im Wechsel aus der Elternreihe, ab 2011:   Klaus Göckler

·   Kassenwart:1-3 Jährig im Wechsel aus der Elternreihe, ab 2011:               Barbara Duwe   

·   Schriftführer:1-3 Jährig im Wechsel aus der Elternreihe, ab 2011:            Sabrina Galinowski      

·   Pressewart:                                                                                  Andreas Brand

 

                                                                                                      Kontakt Vorsitz: jgalinowski at web.de

 

Satzung des Vereins “Freunde und Förderer der Kinderkrippe Weidenkörbchen“

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen Freunde und Förderer der Kinderkrippe Weidenkörbchen e.V.

Er hat seinen Sitz in 26169 Friesoythe und ist in das Vereinsregister eingetragen.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die ideelle Förderung der Kinderkrippe Weidenkörbchen.
Unterstützung von Veranstaltungen, Ausflügen etc.

Beratende Funktion in Elternarbeit und in beratender Funktion mit der Geschäftsführung der Kinderkrippe.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die im Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die vom Vorstand ausgewählt wird, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 3 Eintritt und Austritt der Mitglieder

Mitglied im Verein kann jede Person werden.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Gründe einer Ablehnung brauchen nicht angegeben zu werden.

 

Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig.

 

Aus wichtigem Grund kann eine Person aus dem Verein ausgeschlossen werden. Mögliche Ausschlussgründe: Unterschlagung Vereinsgelder, unehrliches Vereinsschädigendes Verhalten. Die Entscheidung trifft der Vorstand nach Anhörung des Betroffenen.

 

§ 4 Beiträge

Von den Mitgliedern ist ein Beitrag zu zahlen, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird.

 

§ 5 Vorstand

 

Der vertretungsberechtigte Vorstand i..s. von §26 BGB besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden

dem stellvertretenden Vorsitzenden

dem Kassenwart

dem Schriftführer

 

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter ihnen  der 1. Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

 

Der vereinsinterne Vorstand besteht aus 

den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Vorstandes

bis zu 2 Beisitzern

 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.

 

Die Wahl sämtlicher Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

 

§ 6 Mitgliederversammlung

Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt oder wenn mindestens 20% der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen.

 

Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung durch Aushang am “Schwarzen Brett“ in der Kinderkrippe. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag des Aushangs und der Tag der Mitgliederversammlung nicht mitgerechnet.

Diese Form der Einberufung ist die rechtsverbindliche.

Wenn daneben noch eine andere Form der Einberufung gewählt wird, hat das auf die Rechtswirksamkeit der Einberufung keinen Einfluss.

Die Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegeben Stimmen gefasst, wobei Stimmenenthaltungen nicht mitgezählt werden.

 

Zu einem Beschluss, der eine Satzungsänderung oder Auflösung des Vereins enthält, ist eine Mehrheit von ¾ der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Kinderkrippe & Großtagespflege Weidenkörbchen